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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erfolgloses Eilverfahren gegen Ablehnung eines zweiten Asylfolgeantrags als unzulässig

    Beschluss vom 20.11.2024 – W 8 S 24.32309

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Iran, Klageabweisung als offensichtlich unbegründet, Kurde, zweiter Folgeantrag, zulässiges Folgeverfahren, Offensichtlichkeitsausspruch kraft Gesetzes, Mitglied der PDKI, diverse Teilnahmen an Demonstration und Parteiveranstaltungen ohne besondere Funktionen in Deutschland, niederschwellige exilpolitische oppositionelle Aktivitäten, auch in den sozialen Medien, keine exponierte Stellung, exilpolitische Aktivitäten erst nach Ablehnung des ersten Folgeantrags, Verdacht asyltaktischen Verhaltens nicht glaubhaft ausgeräumt, Angaben zu oppositionellen Aktivitäten im Iran nur unsubstanziiert und vage, Aufgabe der Aktivitäten schon ca. fünf Jahre vor Ausreise, teilweise ungereimte und widersprüchliche Angaben, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid und auf Beschluss in Sofortsache

    Urteil vom 03.11.2025 – W 8 K 25.30324

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Schlagworte Schlagworte
  • Angaben zu oppositionellen Aktivitäten im Iran nur unsubstanziiert und vage
  • angebliche Bedrohung durch IS
  • auch in den sozialen Medien
  • Aufgabe der Aktivitäten schon ca. fünf Jahre vor Ausreise
  • aus Syrien stammender Kurde
  • Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid und auf Beschluss in Sofortsache
  • diverse Teilnahmen an Demonstration und Parteiveranstaltungen ohne besondere Funktionen in Deutschland
  • exilpolitische Aktivitäten erst nach Ablehnung des ersten Folgeantrags
  • geringe exilpolitische Betätigung
  • Iran
  • keine allgemeine Verfolgungsgefahr auch für aus Syrien stammende Kurden in der Türkei
  • keine erneute Abschiebungsandrohung
  • keine ernstlichen Zweifel an der Unzulässigkeitsentscheidung
  • keine exponierte Stellung
  • keine nachträgliche Änderung der Sachlage
  • Klageabweisung als offensichtlich unbegründet
  • Kurde
  • minimale regierungskritische Aktivitäten
  • Mitglied der PDKI
  • Offensichtlichkeitsausspruch kraft Gesetzes
  • Rechtsschutz im Eilverfahren
  • Rückkehr in die Türkei
  • Sofortverfahren
  • Türkei
  • Verdacht asyltaktischen Verhaltens nicht glaubhaft ausgeräumt
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